Chinese Crested Club e. V.

1. Spezialclub für Chinese Crested Dogs in Deutschland, gegründet 2010

 

   
 
 

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Wichtig:

 

Alle geplanten Bedeckungen müssen spätestens am ersten Tag der Läufigkeit der Zuchtbuchstelle gemeldet werden. Sollte der Rüde noch nicht 100%ig feststehen, sind alle Rüden anzugeben, die in Frage kommen. Die Bedeckung der Hündin mit einem nicht angegebenen Rüden ist nicht zulässig!

 

Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Rüden, dass beim Zuchteinsatz eines nicht auf prcd-PRA, PLL und/oder PL getesteten Hundes der Zuchtpartner N/N bzw. PL Grad 0 getestet sein muss. Die Verpaarung zweier auf dieselbe Krankheit ungetester Hunde stellt einen Verstoß gegen die Zucht-Ordnung dar!

   
   
 

Korrekte Wurfabwicklung

 
Achtung: Dies ist lediglich eine Zusammenfassung. Sie befreit nicht von der Pflicht zur Kenntnis und Beachtung der Zucht-Ordnung!
 

spätestens am 1. Tag der Läufigkeit der Hündin...

... senden Sie eine formlose eMail an die Zuchtbuchstelle mit Angabe des Namens der Zuchthündin und der Namen aller in Betracht kommenden Rüden.

 

direkt nach dem letzten Deckakt...

... füllen Sie das Formular "Deckbescheinigung" (herunterzuladen unter dem Menüpunkt "Satzung, Ordnungen, Formulare) aus, unterschreiben es und lassen es ebenfalls vom Rüdenbesitzer unterschreiben.

 

spätestens 7 Tage nach dem letzten Deckakt...

... müssen Sie den Deckakt der Zuchtbuchstelle melden, indem Sie senden das Original oder eine Kopie des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars "Deckbescheinigung" per Post oder als eMail-Anhang an die Zuchtbuchstelle senden. Sollten Hündin und/oder Rüde ihre Zuchtzulassung nicht im CCC e.V. gemacht haben und zuvor noch nicht im CCC e.V. zur Zucht eingesetzt worden sein, fügen Sie bitte bereits der Deckmeldung eine Kopie der Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) mit eingetragener Zuchtzulassung eines VDH-Kollegialvereins bei. Ebenso fügen Sie bitte Kopien der Zuchttauglichkeits-Beurteilung, medizinische Untersuchungbefunde (prcd-PRA, PLL, PL) sowie Nachweise über Formwert und evtl. Championtitel bei, sofern diese nicht bereits in die Ahnentafel eingetragen wurden.

 

spätestens 3 Tage nach dem Wurf...

... melden Sie der Zuchtbuchstelle den Wurf mittels des Formulars "Wurfmeldung". Bitte füllen Sie es unbedingt vollständig aus! Sie können das ausgefüllte Formular per Post oder per Email (Foto des ausgefüllten Formulars genügt) an die Zuchtbuchstelle senden.

... wählen Sie einen Zuchtwart und informieren diesen über den Wurf, damit ein Termin für die Wurfkontrolle vereinbart werden kann. Die Zuchtbuchstelle wird Ihnen einen Zuchtwart nennen. Sofern Sie einen bestimmten VDH-Zuchtwart wählen möchten, sprechen Sie dies bitte jetzt mit der Zuchtbuchstelle ab.

 

spätestens 3 Wochen nach dem Wurf...

... findet bei Ihnen die Wurfkontrolle durch einen CCC- oder VDH-Zuchtwart statt. Die Terminabsprache mit dem Zuchtwart sollte rechtzeitig erfolgen. Bei Züchtern, die bereits zuvor 3 oder mehr Würfe Chinese Crested Dogs im VDH gezüchtet haben, entfällt die Wurfkontrolle.

 

frühestens 8 und spätestens 16 Wochen nach dem Wurf...

... findet bei Ihnen die Wurfabnahme durch einen CCC- oder VDH-Zuchtwart statt. Die Terminabsprache mit dem Zuchtwart sollte rechtzeitig erfolgen. Die Welpen müssen bei der Wurfabnahme bereits geimpft und gechipt und vor der Impfung mindestens dreimal entwurmt worden sein. Kein Welpe darf vor der Wurfabnahme abgegeben werden. Das Original der ausgefüllten und unterschriebenen Deckbescheinigung sowie die Original-Ahnentafel der Hündin müssen bei der Wurfabnahme dem Zuchtwart ausgehändigt werden, sofern diese Dokumente nicht der Zuchtbuchstelle bereits vorliegen.

 

frühestens 9 Wochen nach dem Wurf...

... dürfen die Welpen abgegeben werden. Ausnahmen sind nicht zulässig.

   
   
 

wichtige Einschränkungen im Zuchteinsatz - bitte unbedingt beachten:

   
Rüde: •  Mindestalter beim ersten Deckakt: 12 Monate
   
Hündin: •  Mindestalter am Decktag: 15 Monate
  •  Höchstalter am Decktag: 7 Jahre. Ab dem 8. Geburtstag ist eine Bedeckung nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigungsfähig.
  •  maximal 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten (Stichtag ist der Wurftag)
  •  maximal 6 Würfe
  •  max. 2 Schnittgeburten